»Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.«

Prof. Diether Huhn in: ‘Richter in Deutschland’, 1982, zitiert nach: ‘Diether Huhn in memoriam’ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51

ZEIT, 8.1.1992
Die erstaunliche Karriere des Staatsanwalts Münzberg
Schmerzensgeld für den Täter

Von Otto Köhler

Einmal angenommen, die Vietnamesen und die ZDF-Leute, die vor den Flammen in
das oberste Stockwerk des Hochhauses von Rostock-Lichtenhagen geflüchtet
waren, sie hätten nicht rechtzeitig eine Brechstange gefunden, angenommen,
sie wären verbrannt oder erstickt, angenommen, man hätte Täter festgenommen,
die unter dem Ruf “Tod den Fidschis” den Brand legten, angenommen, der
stellvertretende Generalstaatsanwalt in der Landeshauptstadt Schwerin hätte
darüber zu befinden gehabt, ob gegen die Festgenommenen ein Mord-Verfahren
zu eröffnen sei, angenommen, dieser stellvertretende Generalstaatsanwalt
hieße – im neuen großen Deutschland ist alles möglich – Dr. Helmut Münzberg
mit Heimatstandort in Hamburg – hätten dann die Mörder eine Chance gehabt,
ohne Anklage schnell wieder auf freien Fuß zu kommen?

Aber allemal. Ein mutmaßlicher und stellvertretender Generalstaatsanwalt Dr.
Helmut Münzberg hätte sicherlich gefragt, ob die Mordmerkmale der Heimtücke
und der Grausamkeit vorlägen. Er hätte dies im Fall der umgebrachten
Vietnamesen verneint, da die ohnedies in Rostock jederzeit damit rechnen
mußten, von der aufgebrachten Volksmenge erschlagen zu werden. Sie konnten,
als sie in den Tod gingen, unmöglich arglos gewesen sein. Das beweist schon
die Tatsache ihres verzweifelten Fluchtversuchs.

Und die toten ZDF-Reporter? Sie hat der Rauch so schnell erreicht, daß sie
bewußtlos waren, bevor sie verbrannten. Ihnen ist also über die Vernichtung
ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden, sie hatten
insbesondere nicht besonders lange seelisch oder körperlich zu leiden.

Und wer nun wirklich den Brand gelegt hat – da widersprechen sich die
Aussagen von Zeugen und Beteiligten. Also keine Anklage. Zuviel der
Vorstellungen? Die Vietnamesen in Rostock und die ZDF-Reporter haben doch
-wenn auch zufällig – überlebt. Nun, der stellvertretende
Generalstaatsanwalt in Schwerin heißt Dr. Helmut Münzberg. Er ist aus
Hamburg importiert, und man muß sich überlegen, welche Konsequenzen das
haben kann.

Münzberg hatte als Oberstaatsanwalt am 30. Juni 1967 ein
Ermittlungsverfahren gegen den SS-Obersturmführer Arnold Strippel
eingestellt, der 1945 den Kindermord am Bullenhuser Damm kommandierte.
Zusammen mit 20 Kindern, die für Medizinversuche benutzt worden waren, ließ
Strippel am 20. April 1945 28 sowjetische Kriegsgefangene aufhängen.

Rechtliche Würdigung von Oberstaatsanwalt Münzberg am 30. Juni 1967 (sie
wurde 1979 in Günter Schwarbergs Buch „Der SS-Arzt und die Kinder”
abgedruckt): Der Mord an den sowjetischen Soldaten sei nicht zu bestrafen.
Ihre Tötung sei “weder heimtückisch noch grausam” gewesen. Denn, so
Münzberg: “All diese Häftlinge mußten stündlich damit rechnen, von der SS
liquidiert zu werden. Nun wurden sie mitten in der Nacht auf einem bewachten
Lkw zu einem einsam gelegenen Gebäude gefahren, jeweils zu viert von dem Lkw
heruntergeholt und in den Keller dieses Gebäudes geführt. Keiner der in den
Keller Gebrachten kam zurück. Alle diese Menschen können, als sie in den Tod
gingen, unmöglich arglos gewesen sein; das beweist schon die Tatsache ihres
verzweifelten Fluchtversuchs.”

Kein Mord an den Kriegsgefangenen und auch kein Mord an den Kindern. Gewiß,
hier sei die Tat heimtückisch gewesen, die Kinder seien “auf viehische
Weise” umgebracht worden. Aber es fehle das Mordmerkmal der Grausamkeit.
Denn, so Münzberg: “Die Ermittlungen haben nicht mit der erforderlichen
Sicherheit ergeben, daß sich die Kinder über Gebühr lange quälen mußten,
bevor sie starben … Ihnen ist also über die Vernichtung ihres Lebens
hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden, sie hatten insbesondere nicht
besonders lange seelisch oder körperlich zu leiden.”

Aber Dr. Helmut Münzberg, der Staatsanwalt, der stellvertretende
Generalstaatsanwalt von Schwerin, leidet. Ihm ist über die Förderung seiner
Karriere hinaus ein großes Übel zugefügt worden. Er verlangt deshalb
Schmerzensgeld von 10 000 Mark.

Der Fall: Karl-Eduard von Schnitzler hat in seinem Buch “Der rote Kanal”
geschrieben, daß Münzberg “Belastungsmaterial in Entlastungsmaterial
umgemünzt” habe, als er mit der zitierten Formulierung den Prozeß einstellte.

Da Münzbergs Frau Richterin der eigentlich zuständigen Zivilkammer 24 ist,
beschloß die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg mit den Richtern Dr.
Deutsch, Schneider und Harder am 10. Dezember 1992, daß der Hamburger Verlag
Edition Nautilus das Buch nicht verbreiten dürfe, solange die Münzberg
betreffenden Angaben in ihm enthalten seien. Schon im Buchhandel befindliche
Exemplare müssen mit Aufklebern versehen werden: “Wir stellen richtig: Dr.
Helmut Münzberg hat nicht auf Freispruch plädiert, sondern vor Erhebung
einer Anklage das Ermittlungsverfahren gegen Arnold Strippel eingestellt,
weil diesem eine Tatbeteiligung mit der für eine Verurteilung erforderlichen
Wahrscheinlichkeit nicht nachzuweisen war… Daß Grausamkeit verneint worden
ist, hat auf die Einstellung keinen Einfluß gehabt.”

Schnitzler hat – da ist er Meister – ungenau formuliert, ohne jedoch den
Kern der Sache zu verfehlen. Schwarbergs Buch konnte bis heute mit
juristischen Mitteln nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Man hat
Schnitzler – sicherlich oft zu Recht – Zynismus vorgeworfen. Wie aber soll
man die Tatsache benennen, daß Dr. Münzberg das von ihm geforderte
Schmerzensgeld zukommen lassen möchte “einer von ihm noch zu benennenden
Kinderschutzorganisation”?

Nachspiel:

Am 22. Dezember versuchte die Edition Nautilus im Börsenblatt für den
Deutschen Buchhandel eine Anzeige unter der Überschrift “Mitteilung an das
Sortiment betreffend unseren Titel: Karl-Eduard von Schnitzler, ‘Der rote
Kanal’” zu veröffentlichen.

Es gelang nur teilweise. Die entscheidende Passage aus der einstweiligen
Verfügung wurde im Original wiedergegeben. Doch dann folgte die Meinung der
Edition Nautilus, die anhob: “Wir sehen die ganze Angelegenheit natürlich
anders,”.

Diesem Komma folgte nicht, wie in der deutschen Sprache üblich, eine
Fortsetzung des Satzes, sondern ein dicker schwarzer Balken, der
verhinderte, daß die Börsenblatt-Leser erfuhren, wie anders als die
eigentlich unzuständige 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg der
betroffene Verlag das sieht. Nämlich so: “Insbesondere können wir nicht
einsehen, weshalb die Ehre eines Staatsanwaltes schwerer wiegen soll,
nämlich 10.000 DM, als der grausame Mord an den 20 jüdischen Kindern, die am
20. April 1945 in der Schule am Bullenhuser Damm in Hamburg erhängt wurden.
Hier bleibt eine Rechnung offen, die zu zahlen wir nicht bereit sind.”

Der Chefredakteur des Börsenblatts Hanns Lothar Schütz will mit dem
Zensurbalken nichts zu tun haben: “Seit 1834, seit dieses Blatt erscheint,
sind Anzeigenabteilung und Redaktion streng getrennt. Ich wußte von diesem
ganzen Vorgang nichts. Ich kann das nicht billigen, billige das auch nicht.”

Die Anzeigenabteilung, auf die er verweist, gibt die Verantwortung weiter:
Das sei Sache der Rechtsabteilung. Dort bekennt Rechtsanwältin Menche: “Ich
hatte die Sache schwärzen lassen, weil die ganze Sache aus
persönlichkeitsrechtlichen Gründen zu beanstanden war.”

Warum?

Die Anwältin: “Das ist unsere Rechtsansicht, die Rechtsansicht der
Rechtsabteilung und insofern auch die Rechtsansicht des Börsenvereins.”

Letzte Frage an die Juristin: Ist sie vielleicht auch mit
Generalstaatsanwalt Münzberg verwandt?

Frau Menehe: “Ich bitte Sie, natürlich nicht.”

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