Mobbing in der Kirche? In einer Glaubensgemeinschaft in der es um Nächstenliebe geht? Mobbing ist ein Phänomen das halt auch vor den Kirchen nicht Halt macht. Staatliche Gerichte können Hilfesuchenden keinen Rechtsschutz gewähren, ihnen sind durch die in Artikel 140 Grundgesetz garantierte Rechtsautonomie der Kirchen die Hände gebunden. Heute wollen wir auf einen Verein , “D.A.V.I.D Gegen Mobbing in der evangelischen Kirche”, aufmerksam machen. Dieser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fälle von Mobbing in der evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Die Beweggründe für Mobbing zu nennen und für die Rechte der Mobbingopfer einzutreten. Auf der Internetseite des Vereins finden Sie Fallbeispiele, Zeitungsartikel etc. und natürlich Ansprechpartner des Vereins. Im November 2007 ist im Fenestra Verlag ein Buch zum Thema Mobbing in der Kirche erschienen.
Berufung Rufmord Abberufung
Der Ungedeihlichkeitsparagraf in den evangelischen Kirchen: Der falsche Weg, Konflikte zu lösen

Fenestra-Verlag
160 Seiten
1. Auflage November 2007
Preis: 9,80 €
ISBN 3 – 9809376-5-8




Die staatlichen Gerichte stecken doch mit den Kirchen unter einer Decke! Sbald es um die Interessen der Kirchen bez. deren Institutionen (z:B: Caritas, Diakonie)geht, bedient man sich doch der Willkür und Rechtsbeugung! So z.B. auch in meinem Fall:
Nachdem mein Vater im Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) verstarb und eine offene Rechnung hinterließ, fand man auf Anhieb niemanden, den man dazu heranziehen konnte, diese zu begleichen. Deshalb erließ man einen Mahnbescheid an meinen verstorbenen Vater und dessen vorherige Anschrift. (Der Verstorbene sollte also offenbar gefälligst von den Toten wiederauferstehen und seine Rechnung begleichen!). Doch der Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, der Zusteller wurde offenbar von den Nachbarn davon in Kenntnis gesetzt, daß der Empfänger verstorben war. Also ging der Mahnbescheid retour und blieb erstmal ein Jahr beim Amtsgericht Rotenburg (Wümme) liegen. Inzwischen war die Verjährung eingetreten, doch das kümmerte niemanden, denn inzwischen war man auf mich als Erben gestoßen. Also nahm man den Mahnbescheid und schrieb ihn einfach um, indem man den Vornamen meines Vaters durchstrich und meinen darüber schrieb. Danach warf man ihn bei mir durch den Briefschlitz. Daß auch dies unzulässig ist kümmerte ebenfalls niemanden. Ich sollte die längst verjährte Forderung der Diakonie begleichen!
Nachdem ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und einen gewissen Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Anwaltskanzlei Winkel, Birfeind und Partner in Rotenburg (Wümme) mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt hatte, erschien bei mir ein Rollkommando der Kriminalpolizei Rotenburg (Wümme), verwüstete im Rahmen einer Hausdurchsuchung meine Wohnung und forderte vbon mir unter Gewaltandrohung die Rücknahme meines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Gleichzeitig war gegen mich in diesem Zusammenhang ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet worden. Mir wurde angelastet dafür verantwortlich zu sein, daß der Mahnbescheid retour ging undf somit eine Vollstreckung desselben vor Ablauf der Verjährung verhindert wurde.
Gleich nachdem erhielt ich einen Anruf von meinem damaligen Anwalt, ich möchte sofort vorbeikommen, das Amtsgericht Rotenburg habe ihn in meiner Sache kontaktiert.
Rechtsanwalt Ludolfs forderte von mir ebenfalls die sofortige Rücknahme meines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Da ich mich dessen weigerte legte er einfach sein Mandat nieder. Ich war also in erster Instanz ohne anwaltlichen Schutz und wurde vom Amtsgericht Rotenburg dazu verurteilt die Forderung der Diakonie zu begleichen. Seitens der Richterin Enders wurde es mir als “geschmacklos” angelastet mich der Forderung der Diakonie als einer kirchlichen Institution zu widersetzen, mich auf die Verjährung zu berufen.
Natürlich legte ich hiergegen Berufung ein. Eine Rechtmittelbelehrung habe ich in diesem Zusammenhang jedoch nie erhalten. Erst im letzten Augenblick wurde mir vom Landgericht Verden (Aller) als Berufungsinstanz mitgeteilt, daß in zweiter Instanz Anwaltszwang bestehe.
Ich mußte also binnen weniger Tage einen Rechtsanwalt finden, der bereit war sich für mich mit der Kirche anzulegen. Doch im ganzen Raum Rotenburg-Verden war niemand dafür zu finden. Schließlich stieß ich auf Rechtsanwalt Jürgen Rieger in Hamburg, welcher ja aufgrund seiner Verbindung zur NPD im Zusammenhang mit dem Heisenhof in Dörverden (Landkreis Verden/Aller) durch die Presse ging und auch von den Kirchen bekämpft wurde. Nur Herr Rieger war bereit, sich mit der Kirche anzulegen.
Wohlgemerkt: ich bin nicht Mitglied der NPD. Herr Rieger hat auch nie nach meiner politischen Gesinnung gefragt. Und er hat auch nie versucht mich für seine Partei anzuwerben
Egal, was in den Medien über ihn verbreitet wird: ich achte Herrn Rieger als guten Anwalt und anständigen Menschen, welche sich gegen das Unrecht in diesem Staat engagiert.
Doch auch Herr Rieger konnte im Zivilverfahren nichts erreichen. Das Urteil wurde vom Landgericht weitestgehend bestätigt. Und es wurde von den dortigen korrupten Richtern erneut als “geschmacklos” deklariert mich der Forderung einer kirchlichen Institution zu widersetzen. Und dafür, daß Herr Rieger mich im gegen mich eingeleiteten Strafverfahren verteidigte, wurde ich daraufhin erst recht von Kirchen und Behörden bekämpft.
Seitdem versucht man laufend mir etwas anzulasten, hat seitdem auch sogar zweimal erneut im Rahmen von Hausdurchsuchungen meine Wohnung verwüstet, einmal sogar die Haustür gewaltsam aufgebrochen. Und einmal wurde ich sogar in aller Öffentlichkeit vorläufig festgenommen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Verden stellte man jedoch fest, daß ich als HartzIV-Opfer ohnehin zahlungsunfähig bin. Doch ich habe ein eigenes Haus. Natürlich wollte man es seitens der Diakonie wegen der Erwartung negativer Publicity nach Möglichkeit direkt in Erscheinung zu treten um mein Haus zwangszuversteigern. Deshalb wurde der Landkreis Rotenburg (Wümme) als optierende Kommune um Amtshilfe gebeten. Plötzlich erfolgte keinerlei Zahlung mehr an mich. Aber es erfolgte auch keinerlei Begründung hierfür. Als ich der Sache auf dem Grund ging wurde mir von der kreiseigenen HartzIV-Behörde, dem Arbeitsmarktportal (ArRow) mündlich mitgeteilt sowohl die Wohnfläche meines Hauses als auch die Gesamtfläche des dazugehörigen Grundstücks seien unangemessen groß! (Was jedoch keineswegs der Fall ist!)Mir dies schriftlich zu geben wurde erstmal verweigert. Stattdessen sollte ich der Verwertung meines Hauses sofort schriftlich zustimmen. Nachdem ich mich dessen weigerte erhielt ich seitdem weiterhin keinerlei Zahlungen mehr, war gezwungen meine Ersparnisse aufzubrauchen, um zu überleben. Auch bin ich seitdem nicht krankenversichert, kann also weder zum Arzt noch zum Zahnarzt gehen, muß seitdem sämtliche Schmerzen aushalten.
Ich hatte in dieser Angelegenheit Rechtsanwältin Bärbel Merz in Sottrum, Kreis Rotenburg (Wümme) mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Sie zeigte sich zu Anfang diesbezüglich engagiert. Ich ging auch mit meiner Sache an die Presse und ans Fernsehen. Doch dann stellte ich fest, daß Rechtsanwältin Merz mich hintergangen und in Wirklichkeit mit der Gegenseite kooperiert hatte, indem sie die Klagen eeeeinfach nicht ans Sozialgericht weitergereicht hatte, mir jedoch vormachte, dort würde alles laufen, es würde nur lange Zeit dauern. Und es stellte sich heraus, daß auch sie in der Kirche engagiert war! Sie hatte von den Richtern des Amtsgerichts Rotenburg erfahren, daß ich mich in einem Zivilverfahren mit der Kirche angelegt hatte.
Was den Landkreis Rotenburg (Wümme) betrifft: es handelt sich um den Heimatkreis der niedersächsischen “Sozial”-Ministerin Mechthild Ross-Luttmann, zugleich Ehefrau des hiesigen Lnadrats Herrmann Luttmann (beide CDU)!
Seitens des Landkreises Rotenburg versuchte man in der Folgezeit alles nur Erdenkliche doch noch an mein Haus heranzukommen, mich gleichzeitig bezüglich des in diesem Staat praktizierten Unrechts mundtot zu machen. Die ging bis zum Versuch, mich entmündigen zu lassen – was denen jedoch nicht gelang.
Schließlich erfolgte seitens der Diakonie doch noch der Versuch mein Haus zwangszuverteigern. Ich konnte dies nur noch abwenden, indem ich meine allersetzten Ersparnisse aufbrauchte um die Rechnung der Diakonie sowie sämtliche weiteren Kosten doch noch zu begleichen.
Was die Diakonie in Rotenburg betrifft: sie ist der größte Arbeitgeber der Region, betreibt Ausbeutung und Lohndumping, läßt sich seit HartzIV mit billigen Arbeitssklaven in Form von Ein-Euro-Jobbern versorgen – und ist bei den hiesigen Rechtsanwälten als deren größter Auftraggeber in Rechtsstreitigkeiten natürlich besonders beliebt.
Und sie wird von einem Pastor, einem gewissen Michael Schwekendiek, als Geschäftsführer geleitet.
Natürlich ist es Mitarbeitern der Diakonie untersagt aus der Kirche auszutreten. Das hat natürlich die fristlose Kündigung zur Folge. Eine Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft wird natürlich auch nicht gern gesehen.
Erst recht nicht in einer Anti-HartzIV-Partei, sei es nun DIE LINKE oder NPD bzw. DVU.
Unverheiratete Mitarbeiterinnen werden dazu genötigt im Schwesternwohnheim zu wohnen. Natürlich zu unverschämt hohen Mieten. Und sie werden dahingehend gemobbt am Sonntag in die Kirche zu gehen, keine Miniröcke oder Hot Pants zu tragen, sich erst recht nicht an öffentlichen Stränden “oben ohne” zu sonnen oder gar FKK zu machen.
Auch riskieren Diakonie-Mitarbeiter ihren Job, wenn sie z.B. Heavy Metal (besonders natürlich Black Metal Gothic Metal oder Pagan Metal) hören, gar solche Konzerte besuchen!
Und die Diakonie sorgt ständig dafür, in der hiesigen Presse in ihrem Sinn beweihräuchert zu werden.
Und Jürgen Rieger ist jetzt tot. Da gibt es wohl nicht mehr viele Rechtsanwälte, die bereit sind sich mit der Kirche anzulegen. Dieses Land geht mit großen Schritten zurück ins Mittelalter!
Der ehemalige Jürgen Rieger (NPD) war wohl kaum der richtige Anwalt für Anstand und Menschenwürde.
Einen Kommentar schreiben.