taufe.jpgKein Tag vergeht, an dem die Mitglieder von »Jehovas Organisation auf Erden« nicht Stellung in den deutschen Innenstädten beziehen. Bei jedem Wind und Wetter halten sie ihre Zeitschrift, den Wachtturm, hoch, für die sich kaum je ein Passant interessiert. Jahr um Jahr klingeln sie an Millionen von Türen, die meist gleich wieder zugeschlagen werden. Bleibt doch mal eine offen, predigen sie eine mittelalterlich-christliche Weltsicht und kündigen den nahen »Krieg Jehovas« an, der wie ein Feuersturm über die Erde hinwegfegen werde. Derzeit drängen die Zeugen Jehovas darauf, bundesweit als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Sie wollen vom Kult zur Kirche werden, rechtlich den großen christlichen Konfessionen gleichgestellt. In Berlin hatte die Glaubensgemeinschaft nach jahrelangen Prozessen Erfolg mit diesem Vorhaben, in den übrigen Bundesländern laufen die Verfahren.
Die Öffentlichkeit nimmt davon kaum Notiz. Dabei ist »Jehovas Organisation« durchaus umstritten – und sie zählt in Deutschland trotz geringer Erfolge bei der Missionstätigkeit rund 165000 Mitglieder, mindestens 15 Mal mehr als die viel gescholtene Scientology-Sekte. Vor allem wäre die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts aber ein enormer Prestigegewinn. »Das schien mir das zentrale Motiv zu sein, um das es den Zeugen Jehovas im Berliner Prozess ging«, sagt der emeritierte Staatsrechtsprofessor Christoph Link, der damals ein Gutachten verfasste. Die Frage, ob die Religionsgemeinschaft als »rechtstreu« im Sinne des Grundgesetzes gelten kann, stand im Zentrum des 15-jährigen Rechtsstreits in Berlin. Die Einwände betrafen zuletzt noch drei Punkte: die Verweigerung von Bluttransfusionen an Kinder als Verletzung des Rechts auf Leben, die Trennung von Familien durch die Praxis des Gemeinschaftsentzugs als Verletzung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Erziehungsvorgaben der Zeugen Jehovas als Verletzung der Erziehungspflicht der Eltern.
Was diese Vorwürfe betreffe, bewege sich die Religionsgemeinschaft jedoch im Rahmen des Grundgesetzes, urteilte das Berliner Gericht. »Typische Verhaltensweisen«, die Grundrechte verletzten, seien nicht zu belegen – wobei Lebensgeschichten von Aussteigern wie Elias Mayreder, die nur schriftlich vorgelegt wurden, kaum Glauben geschenkt wurde. Ohne Gutachten über den »psychosozialen Hintergrund« der Betroffenen, die oft eine »feindliche Retrospektive« entwickelten, seien diese Lebensberichte schwer einzuordnen. In dem Urteil heißt es weiter: Den vom Land Berlin »schriftsätzlich unterbreiteten Beweisangeboten von sich aus nachzugehen, hat der Senat unter den gegebenen Umständen keine Veranlassung gesehen«.

Kirchensumpf: Wieder einmal hat der deutsche Staat vor einer sektenähnlichen Vereinigung kapituliert, und wird denen in den nächsten Jahren Steuergeldern in den Rachen schmeissen.

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