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Katholische Kirche – schon wieder der Holocaust

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Die katholische Kirche hat erneut ein Problem – der brasilianische Erzbischof Dadeus Grings behauptet in einem Interview, nicht die Juden, sondern die Katholiken seien Hauptopfer des Holocaust. Der Mann fällt nicht zum ersten Mal mit entsprechenden Äußerungen auf. Der brasilianische Erzbischof Dadeus Grings hat mit einer relativierenden Äußerung über den Holocaust für Empörung gesorgt. “Die Juden reden über etwa sechs Millionen Tote. Aber wie viele Katholiken wurden Opfer des Holocausts? Es waren insgesamt 22 Millionen”, sagte Erzbischof Dadeus Grings aus dem südbrasilianischen Porto Alegre. “Während die Juden behaupten, die Hauptopfer des Holocausts zu sein, waren die größten Opfer doch die Zigeuner, weil sie ausgerottet wurden”, sagte der Bischof außerdem. Das sei der Öffentlichkeit deshalb nicht bewusst, weil “die Juden die Kontrolle über die Propaganda” in der Welt hätten. Damit hat die katholische Kirche erneut ein Problem mit einem altgedienten, wie hochrangigen und meinungsfreudigen Priester. Bereits 2003 hatte er in einem Artikel in der Zeitung “A Folha De Sao Paolo” den Vergleich aufgestellt, “eine Million” jüdischer Opfer ließen sich nicht mit der weit größeren Zahl christlicher Opfer vergleichen. Der Vorfall erinnert stark an den Skandal um Richard Williamson, einem Bischof der Piusbruderschaft, dessen zeitweilige Exkommunikation Anfang des Jahres von Papst Benedikt XVI. aufgehoben worden war.

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Bistum Würzburg suspendiert Sex-Pfarrer

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[Update 26.03.2009] In der lokalen “Neuen Presse” ist schon am 24.03.2009 ein umfangreicher Artikel über den Sex-Pfarrer erschienen. Und die Zeitung scheut sich auch nicht, Ross und Reiter zu nennen.

Wie Generalvikar Karl Hillenbrand am Dienstag bekanntgab, wurden dem 69-Jährigen «jedwede priesterliche Handlungen» untersagt und vom priesterlichen Dienst supendiert. Zudem wurden seine Ruhestandsbezüge um 20 Prozent gekürzt. Der Geistliche selbst sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne. Die Verbrechen von Wolfdieter W. wurden im Jahr 2000 mit zwei Jahren Bewährung bestraft: Der Pfarrer hatte sich in sieben Fällen an drei Buben im Alter von acht bis elf Jahren vergangen. Hillenbrand begründete den Schritt mit der Uneinsichtigkeit des Pfarrers. Dass er die Familien der Opfer kürzlich durch Detektive aufsuchen lassen habe, um sie zur Rücknahme der Vorwürfe zu bringen, habe die Kirchenleitung zum Handeln gezwungen. «Dadurch ist ein neuer, schwerwiegender und schuldhafter Tatbestand geschaffen worden, der die jetzt getroffene Maßnahme erforderlich gemacht hat», sagte Hillenbrand. Im April 2002 hatte die Diözese den Geistlichen zunächst in den zwangsweisen Ruhestand versetzt. Schon 1986 war dieser in Obernburg wegen sexuellen Missbrauchs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von rund 10 000 Mark verurteilt worden. Generalvikar Karl Hillenbrand entschuldigte sich jetzt in einem Brief bei einer der Familie, als er von der Nachstellung durch die Detektive hörte, „für den Leidensdruck, unter den diese durch das neuerliche Agieren von Pfarrer W. geraten“ – auch im Namen des Bischofs.

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Don Demidoff wird nicht verleumdet

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Don Demidoff

Auf einer seinen neuen Webseiten behauptet der Don gerade wieder “Google verbreitet Verleumdungen”. Als Beweis wird eine Korrespondenz zwischen seinem Haus- und Hofjurist Dr. Giebenrath und einer Frau Dr. Heymann von Google Deutschland angeführt. Aus diesem Schreiben geht aber auch hervor, das Google die Löschung aller “negativen” Meldungen über den Don, verweigert hat. So kann auch Goggle hier keine Verleumdung erkennen. Eine Kostennote hat es auch gegeben, so das man davon ausgehen kann, das wieder Spendengelder bei den Kindern, nicht angekommen sind. Aus Deutschland hat der Don Demidoff auch schon eine schriftliche Bestätigung, das die Meldungen im Internet keine Verleumdungen sind. Wie hier schon einmal berichtet wurde, hat der Don 2008 für alle Meldungen im Internet Robert Schlittenbauer verantwortlich gemacht. Somit hat er bei der Staatsanwaltschaft Kempten eine Ermittlungsverfahren gegen Robert einleiten lassen. Nach ihren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kempten dann dem Don unter dem Aktenzeichen 213 Js 7007/08 mitgeteilt das es sich bei den Einstellungen im Internet um keine Verleumdung handelt und hat das Verfahren eingestellt. Auszug:

Eine Verleumdung gemäß § 187 StGB ist nicht gegeben.

Gerade angesichts der Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung im April 2006, die noch immer unter sueddeutsche.de abrufbar ist, sind die verfahrensgegenständlichen Äußerungen – sollten diese vom Beschuldigten stammen, wofür tatsächlich einiges spricht – nicht (mehr) geeignet, den Anzeigenerstatter Don Demidoff in der öffentlichen Meinung (weiter) herabzuwürdigen im Sinne von § 186 StGB.

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Bundesgerichtshof bremst UL

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Vergeblich haben Anhänger der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Universelles Leben versucht, die evangelische bayerische Landskirche auf Schadensersatz in Millionenhöhe zu verklagen. In einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines Urteils des Oberlandesgerichts München abgewiesen und damit ein mehr als dreijähriger Rechtsstreit beendet. (III ZR 129/08)
Auf Feststellung von Schadensersatzansprüchen geklagt hatte die ES Bau und Handel GmbH & Co KG aus Marktheidenfeld (Kreis Main-Spessart). Die von Anhängern der Organisation Universelles Leben gegründete Firma ist Eigentümerin eines Gewerbezentrums im Ortsteil Altfeld, das nach eigenen Angaben an 31 Einzelfirmen und Handelsgesellschaftern vermietet ist. In dem Zentrum sind der Klageschrift zufolge rund 360 Mitarbeiter beschäftigt, von denen etwa ein Drittel dem Universellen Leben “nahe stehen”. Angesichts der folgenden Zinsentwicklung habe man sich 2005 um eine Umfinanzierung von Krediten bemüht. Die Verhandlungen mit den Banken, so die Anwälte der Firma, seien jedoch durch Internet-Veröffentlichungen des kirchlichen Sektenbeauftragten Michael Fragner unter www.michelrieth.de gescheitert. Im Oktober 2006 wies das Landgericht München I die Klage ab (Az. 15 O 13511/05). Das Oberlandesgericht München bestätigte im April 2008 dieses Urteil (Az. 1 U 5608/06) und legte den Streitwert auf 1,44 Millionen Euro fest. Die Richter waren der Auffassung, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen über Wirtschaftsbetriebe im Umfeld von Sekten habe. Um die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch wahrnehmen zu können, sei es zwingend notwendig zu erfahren, “wer mit wem in Verbindung steht.”

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Säkularismus ade?

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Unter diesem Titel schreibt Hermann-Peter Eberlein einen sehr bemerkenswerten Artikel über das Verhältnis in Staat und Kirche. Ausgelöst wurde dieser Artikel durch einen Beitrag von Stefan Weidner, in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung mit der Überschrift »Schluß mit dem Säkularismus«. Hier vertritt der Author Weidner die These, die Trennung von Glaube und Politik sei nicht mehr zeitgemäß. Dem widerspricht Hermann-Peter Eberlein aber sehr energisch.
Eberlein geht in seinem Artikel auch sehr schön auf den Sonderfall Deutschland ein:

Die Bundesrepublik kennt nämlich – anders als etwa das laizistische Frankreich – eben keine strenge Trennung von Religion und Politik. Die beiden etablierten Großkirchen haben als Körperschaften öffentlichen Rechtes durch Konkordat und Staatskirchenverträge abgesicherte Privilegien und einen erheblichen Einfluß in der Gesellschaft. Der reicht von der Mitsprache in den Rundfunkräten über die Militärseelsorger als Monopolisten des Ethik-Unterrichtes in der Bundeswehr und die nach dem Subsidiaritätsprinzip in kirchlicher Hand befindlichen öffentlichen Einrichtungen bis zum Religionsunterricht. Dafür hat sich der Staat die Kontrolle bei wichtigen Finanz- und Personalentscheidungen ausbedungen; da zudem Religionslehrer und Geistliche ganz überwiegend an staatlichen Hochschulen (und auf staatliche Kosten) ausgebildet werden und der Staat im Einvernehmen mit den Kirchen die Lehrpläne für den Religionsunterricht erstellt,
kontrolliert er auch wesentlich die Inhalte.

Quelle: Das Blättchen

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