Auf der Mitgliederversammlung des Vereins „Runden Tischs Heimerziehung“ am Pfingstwochenende in Mainz wurde mit großer Mehrheit ein Antrag verabschiedet, der u.a. die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro vorsieht. Zusätzlich fordern die ehemaligen Heimkinder einen rentenversicherungsrechtlichen Ausgleich für die Zwangsarbeiten, die sie leisten mussten, sowie sofortige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Behandlung der Traumata, unter denen viele ehemalige Heimkinder leiden. Experten sprechen in Bezug auf die zumeist in katholischen und evangelischen Institutionen erfolgte Heimerziehung der 50er und 60er Jahre von systematischen Menschenrechtsverletzungen. In Irland und Kanada haben Klagen von Heimkindern bereits zu Entschädigungen in Milliardenhöhe geführt. Zur Begründung der Entschädigungsforderung in Deutschland führte der Rechtsanwalt des VEH, Gerrit Wilmans, aus: „Auch wenn die Forderung auf den ersten Blick hoch erscheint, ist sie angesichts der großen Zahl der Betroffenen und der Schwere des erlittenen Unrechts, das ganze Biografien zerstört hat, maßvoll. Auch im internationalen Vergleich liegt die Forderung bezogen auf den Einzelfall absolut im Schnitt.“ Monika Tschapek-Güntner, die frisch gewählte erste Vorsitzende des Vereins, sagte: „Es darf keinen Unterschied machen, ob die grausamen Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in Irland, Kanada oder Deutschland stattgefunden haben. Jede dieser Taten ist eines zivilisierten Staates unwürdig und ist gleichermaßen zu entschädigen, unabhängig davon, wo sie geschehen sind.“

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