Ein früherer Erzbischof der katholischen Kirche in Argentinien ist wegen sexuellen Missbrauchs vom Richter Maria Amalia Mascheroni zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 73-jährige Edgardo Storni wurde am Mittwoch für schuldig befunden, 1992 einen Seminaristen missbraucht zu haben. Wegen seines hohen Alters wird Storni, von 1984 bis 2002 höchster Kirchenmann in der Provinz Santa Fe im Nordosten des Landes, seine Strafe zu Hause verbüßen dürfen. Sein Verteidiger legte umgehend Berufung ein. Im September 2002 ist Storni nach einer Anklage wegen Belästigung 47 junger Seminaristen und Priester zurückgetreten. Das Gericht wies mehrere dieser Beschwerden ab, aber die Untersuchung des Missbrauchs eines ehemaliger Seminaristen im Jahr 1992 ergab handfeste Beweise, die jetzt schließlich zur Verurteilung führten.
Storni ist das vierte höhere Mitglied der katholischen Kirche von Argentinien, das nach Sexualstraftaten verurteilt wurde.
Eine Auszeichnung sorgt für Zoff innerhalb der Evangelischen Kirche in Thüringen. Die rechtsgerichtete Zeitschrift „Junge Freiheit“ hatte den Chef der evangelikalen Nachrichtenagentur „idea“ mit einem Preis geehrt.
EISENACH – Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat den Leiter der evangelikalen Nachrichtenagentur „idea“, Helmut Matthies und den Vorsitzenden des idea-Trägervereins, Horst Marquardt, zur Rückgabe des Gerhard-Löwenthal-Preises aufgefordert. Die Auszeichnung durch die rechtsgerichtete Wochenzeitung „Junge Freiheit“ berge die Gefahr, „dass die Tabugrenze im Graubereich zum Rechtsextremismus weiter nach unten verschoben wird“, erklärte EKM-Bildungsdezernent Christhard Wagner am Montag in Eisenach. Als Leiter und Chefredakteur setzt Helmut Matthies nicht nur die publizistischen Leitlinien der Zeitschrift ideaSpektrum und der Agentur idea. Er repräsentiert idea auch in der Öffentlichkeit. Mit der Annahme des Gerhard-Löwenthal-Ehrenpreises lässt Matthies die gesamte idea-Redaktion auf dem Grat zum rechtsextremen Milieu balancieren. Wagner betonte, diese Ehrung dürfe nicht unwidersprochen bleiben.
Zitat Zollitsch: „Gäbe es die Kirchensteuer nicht, müssten wir uns aus zahlreichen Aktivitäten etwa im karitativen Bereich verabschieden, die dann andere, etwa der Staat, zu übernehmen gezwungen wären”.
Tatsache ist, das beide Großkirchen Steuergeldempfänger sind. Der Staat finanziert durch Steuergelder die karitativen Aktivitäten dieser Großkirchen und deckt darüber hinaus auch ausschließlich deren interne Kosten ab. Beispielsweise bezieht Zollitsch als Bischof ein Beamtengehalt der höchsten Stufe (A1), nebst Dienstwagen und Dienstwohnsitz, für das der Steuerzahler aufzukommen hat.
Wir haben schon des öfteren über die Verflechtung von Staat und Kirche berichtet. Aber auch schon über die Finanzgeschäfte des Vatikans. Milliarden Euro bekommen beide Kirchen jedes Jahr aus dem Staatssäckel.
Aber in den einzelnen Bundesländer gibt es natürlich Abstufungen. In Baden-Würtenberg ist es Tatsache das:
… die Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer befreit sind?
… die Kirchen ihre Arbeit nicht nur durch die Kirchensteuer finanzieren, also durch die Mitgliedsbeiträge der Gläubigen, sondern dass sie vom Staat kräftige finanzielle Zuschüsse erhalten?
… die Kirchen darauf bestehen, dass diese Staatsleistungen entsprechend den Gehaltserhöhungen aufgestockt werden, die von den Gewerkschaften durchgesetzt wurden?
… die Kirchen und ihre Sozialwerke zwar viele soziale Einrichtungen betreiben, aber gar nicht aus dem Kirchenvermögen oder mit der Kirchensteuer finanzieren?
… die Kirchen beim Religionsunterricht in den staatlichen Schulen sowie bei der Ausbildung des Priester- und Pfarrernachwuchses an den theologischen Fakultäten der Unis das alleinige Sagen haben und dass dies aus Steuermitteln bezahlt wird?
… die Kirchen aufgrund von Verträgen aus dem 19. Jahrhundert Anspruch darauf haben, dass der Staat die Kosten für den Bau und die Instandhaltung vieler Pfarrhäuser und Kirchen trägt? Dem Land Baden-Württemberg – und damit allen Steuerzahlern! – obliegt die Baulast an rund 1100 „kirchlichen Lastengebäuden“, davon sind 533 bewohnte Pfarrhäuser. Allein die Sanierung für die Kirche St. Johann in Freiburg kostete 2,65 Millionen Euro; davon musste das Land 2,09 Millionen Euro tragen, die Kirche nur 7,5%.
Und wer jetzt denkt, somit könnten die Kirchen doch wenigstens Mindestlohn zahlen und alle christlichen Gewerkschaften spielen eine Vorreiterrolle, der sieht sich leider schwer enttäuscht. Deshalb darf der Satz “Wasser predigen, Wein saufen” nicht vergessen werden.
Der Film des Hessischen Rundfunks (HR) sorgte 1993 in Unterfranken für Wirbel. Unter dem Titel „Das Seelenkartell – Geheime Machenschaften einer Sekte“ hatten Ulrike Bremer und Kamil Taylan einen Film über das Universelle Leben (UL) gedreht, der am 10. Dezember im Abendprogramm der ARD gesendet wurde. 16 Jahre nach seiner Ausstrahlung beschäftigt der Streifen erneut die Gerichte. Die Gemeinschaft um die UL-Prophetin Gabriele Wittek fordert die Entfernung des 44-Minuten-Videos aus dem Fundus des Landkreis-Medienzentrums Altötting. UL-Rechtsanwalt Christian Sailer hat einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ (PNP) zufolge einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Sailer argumentiert, der HR-Beitrag von 1993 sei „voller Hetze“, die Sachverhalte seien gegenstandslos und veraltet. Außerdem sei der Landkreis zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Der ARD-Beitrag beleuchtet unter anderem die Rolle zweier zum damaligen Zeitpunkt wichtigen Männer „hinter der Prophetin“, die im UL-Firmen- und Finanzkonzern ganz oben standen. Die beiden liefen Sturm gegen den Film, Gerichte kamen allerdings zu der Überzeugung, die von den „Christusfreunden“ beanstandeten Textpassagen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung und der Freiheit der Berichterstattung gedeckt.
So gibt es jetzt schwere Vorwürfe gegen einen evangelischen Pastor aus der Kirchengemeinde in Rahlstedt: Wegen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen. Auf dem Rechner des 47-Jährigen sei belastendes Material entdeckt worden, bestätigte Staatsanwaltschaftsprecher Wilhelm Möllers. Die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs steckten dagegen noch in den Anfängen. Der Pastor wurde den Angaben zufolge bereits im September vom Dienst in seiner Gemeinde suspendiert. Aufgefallen sei der Geistliche den Ermittlern im Rahmen eines Großverfahrens von Polizei und Bundeskriminalamt (BKA) in Frankfurt am Main gegen einen bundesweiten Kinderporno-Ring. «Er ist dort als Downloader aufgefallen», sagte Möllers. Ende September sei dann bei einer Wohnungsdurchsuchung kinderpornografisches Material auf dem Rechner des Beschuldigten entdeckt worden. Nach Angaben der Pressestelle der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wurde der 47-Jährige schon nach ersten Verdachtsmomenten im Juli aus dem Dienst genommen. Mit Beginn des staatsanwaltlichen Verfahrens sei er dann suspendiert worden, sagte Sprecher Thomas Kärst. Der Beschuldigte sei unter anderem für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig gewesen. Deshalb habe die Kirche die Gemeindemitglieder informiert, darunter mehr als 200 Eltern, mit deren Kindern der Beschuldigte Kontakt hatte. Dies sei allerdings erst im November geschehen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hält die Vorgänge für äußerst bedauerlich. «Ich erinnere mich nicht, dass dies evangelischen Pastoren jemals vorgeworfen wurde», sagte EKD-Sprecher Reinhard Mawick der Nachrichtenagentur AP. Bisher sei ihm nur ein Fall in Hannover bekannt, bei dem gegen einen evangelischen Kirchenvertreter wegen Kindesmissbrauchs ermittelt wurde. Der Vorwurf des Besitzes von Kinderpornos sei jedoch einmalig.
Datenbank “Religio”, Jena - Das elektronische Informationssystem über Sekten, neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in Deutschland
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