Mittlerweile wird immer mehr Menschen in Deutschland klar, das die Kirche als Arbeitgeber nicht gerade vorzeigbar ist. Von Nächstenliebe gegenüber ihren Arbeitnehmern, jedenfalls keine Spur. Schlechte Bezahlung, kurze Kündiungsfristen und Tarifverträge, die nicht das Papier wert sind, auf denen sie geschrieben stehen. Ja selbst auf die moderne Form der Sklaverei, die Leiharbeit, greift die Kirche nur all zu gerne zurück.
Von den christlichen Gewerkschaften wollen wir erst gar nicht reden. So finden sich immer weniger Menschen bereit, bei der Kirche oder in caritativen Einrichtungen zu arbeiten. Dem will die Kirche jetzt mit einer christlichen Jobvermittlung begegnen. Die erste Christliche Arbeitsvermittlung Sachsens ist am Freitag in Stollberg eröffnet worden. Die von der St.-Jakobi-Kirchgemeinde als Gewerbebetrieb geführte Einrichtung hat sich das Ziel gestellt, pro Woche mindestens einen Arbeitsuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu vermitteln. Vorrangig sollen Stellen im christlichen, gemeinnützigen, öffentlichen, sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Bereich vermittelt werden. In den sogenannten Sinn-Arbeitsmärkten, bei denen Beruf und Berufung eins seien, sei es angeblich oft besonders schwierig, die passenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenzubringen. Deshalb habe man ein spezielles Schema entwickelt, das berufliche, persönliche und christliche Kompetenzen erfasse.
Wer aber bei einem christlichen Arbeitgeber, Milde und Bamherzigkeit, erwartet liegt in Deutschland völlig falsch. Schwule und Lesben müssen sich jedenfalls vorsehen, wenn sie ihren Job behalten wollen, und auch so erfreuliche Ereignisse wie eine Eheschließung können einem kirchlichen Arbeitnehmer schnell die Kündigung bescheren. Der Grund: Die Kirchen verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie die Grundsätze der christlichen Glaubens- und Morallehre auch in ihrem Privatleben beachten – und in diesen sind homosexuelle Beziehungen oder Patchworkfamilien nun einmal nicht vorgesehen.
Und auf staatliche Arbeitsgerichte können sich gefeuerte Arbeitnehmer auch nicht verlassen, den die Kirche ist in Deutschland immer noch ein Staat im Staate. Einzig Brüssel hat den autoritären Gottesleuten den Kampf angesagt. Mehrmals hat die Bundesregierung inzwischen schon Post von der EU-Kommission erhalten. Die Art und Weise, wie derzeit mit kirchlichen Arbeitnehmern umgegangen werde, belege eine „mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinie“. Die Vorgabe aus Brüssel lautet daher: Deutschland muss seinen Diskriminierungsschutz verbessern und die kirchlichen Sonderrechte beim Kündigungsschutz begrenzen.
Durchschlagende Wirkung haben die Ermahnungen aus Brüssel bislang allerdings nicht gezeigt. Unterdessen müssen sich über eine Million Arbeitnehmer damit abfinden, dass sie selbst ihr Intimleben den Job kosten kann.
Jan 16



