oh Mann…

1962 schickte Papst Johannes XXIII Instruktionen um die Welt, dass in Fällen von Kindesmißbrauch die Opfer zu Stillschweigegelübden bewegt werden sollten. Und im Mai 2001 verfasste der Ratzinger (damals noch Präfekt der Glaubenskongragation) ein Schreiben an die Bischöfe, wo er expliziert darauf hingewiesen hat wonach die “crimine solicitationies” (das Gesetz über die streng geheimen Fällen von sexuellen Missbrauchs) immer noch in Kraft sind. Das Gesetz, auf das das Ratzinger Schreiben verwiest, wurde vom Papst Johannes XXIII vor 40 Jahren verfasst. Das Gesetz selbst ist erschreckend, da es eine zwingende Voraussetzung der Geheimhaltung beschreibt sowohl für die Täter und Opfer des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester. Die Bischöfe die sich nicht an dieses Gesetz halten wollten, wurde sogar mit der Exkommunikation bedroht.

Ob diese Einstellung von dem Herrn Ratzinger wohl in der jetzigen Situation in Irland und Deutschland hilfreich ist? Somit wird aus dem Vatikan wohl keine große Hilfe kommen.

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