In Deutschland stürzt sich die Presse auf Missbrauchsskandale im katholischen Erziehungsmilieu. Medien wie Kirche betonen das moralisch Verwerfliche der Taten. Empörung allerorten. Wenn man freilich die Diskussion auf Grundsätzliches hin reflektiert, stellt sich eine ganz andere Frage: Entspringt das Verhalten der vorgesetzten kirchlichen Instanzen, ihnen bekannt gewordene Straftaten nicht den Staatsanwaltschaften zu melden, sondern sie interner Behandlung vorzubehalten, womöglich der religiösen Grundüberzeugung, dass die katholische Kirche über ein Recht verfügt, welches sie auch gegenüber dem säkularen Rechtsstaat in eigener Souveränität praktiziert? Die Kirche hat eine eigene, jahrhundertealte Strafgerichtsbarkeit; Höchststrafe ist die Exkommunikation. Das Problem pädophiler Priester ist in diesem Corpus allerdings nicht angemessen berücksichtigt. Im Codex des kanonischen Rechts von 1917 war eindeutig geregelt, dass Kleriker prinzipiell der weltlichen Gerichtsbarkeit entzogen sein sollten. Im Codex von 1983 wird dieser Anspruch, das sogenannte Klerikerprivileg, nicht mehr ausdrücklich erhoben. In theologischer Sicht können Gnade und Vergebung auch nicht einfach an die Stelle der Gerechtigkeit treten.
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Mrz 01



