Gegen den im März 2010 mit sofortiger Wirkung wegen des Vorwurfs eines Sexualdelikts von seinen Ämtern entpflichtete Pfarrer Andreas H. ist heute Anklage wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen erhoben worden. Laut Anklage vergewaltigte der Kaplan das Mädchen in der Dienstwohnung, die ihm die katholische Kirche in Haren zugewiesen hatte. Bei der ersten Tat habe der Geistliche die tiefgläubige und sexuell unerfahrene 14-Jährige festgehalten und so ihren Widerstand gebrochen, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer. Auch bei der zweiten Tat habe er das Mädchen fest- und ihr den Mund zugehalten. Zudem habe er ihr für den Fall der Weigerung Nachteile in ihrer Stellung vor Gott angedroht. Gegen den 50-Jährigen ist bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück noch ein zweites Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung anhängig. Eine seinerzeit 23-jährige Frau solle im April und Mai 1995 ebenfalls mehrfach Opfer des Geistlichen geworden sein, sagte Retemeyer. In diesem Fall seien die Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen. Der 50-Jährige hatte von 1995 bis zu seiner Suspendierung eine Pfarrstelle in Spelle im Emsland inne. Das Verfahren gegen ihn kam in Gang, weil sich das Opfer im Frühjahr im Zuge des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche an das Bistum Osnabrück wandte. Das Bistum schaltete von sich aus die Staatsanwaltschaft ein, nachdem der Priester eine zunächst zugesagte Selbstanzeige doch nicht erstattete.

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