unterlegen?
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hat im Rechtsstreit mit dem Philosophen Michael Schmidt-Salomon eine Niederlage erlitten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah es als erwiesen an, dass Müller in der Auseinandersetzung mit Schmidt-Salomon die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“ nicht erfüllt hat. Anlass des Rechtsstreits war eine Predigt des Bischofs gegen die Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon im Mai 2008. In der Predigt hatte Müller unter anderem behauptet, Schmidt-Salomon würde in seinen Schriften Kindstötungen legitimieren. Da diese Aussage wahrheitswidrig und diffamierend war, ließ der Philosoph dem Bischof eine Unterlassungserklärung zustellen. Müller revidierte daraufhin den Predigttext auf der Internetseite des Bistums, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wobei er sich auf seine besondere Stellung als Amtsträger der katholischen Kirche berief. Da Bischof Müller dafür bekannt ist, seine eigenen Kritiker mit Unterlassungsklagen zu verfolgen, dachte Schmidt-Salomon, es sei an der Zeit, den Spieß einmal umzudrehen. Das Gericht stellte im Berufungsverfahren fest, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph „in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden. Daher verurteilte das Gericht die Diözese Regensburg, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Jetzt fühlt sich der Bischof völlig misverstanden, und geht in Revision.




In Bayern kennt man der Ausdruck “Prozeßhansel”. Von der Persönlichkeit her sind das Typen niederster Intelligenz, klassische Speichellecker und Radfahrer, die sich nur durch Rechthaberei und blindwütiges Rumschreien durchsetzen können.
Je höher die jeweilige Machtposition im Sytem, um so schlimmer wird deren Gehabe bis hin zur totalen Unverträglichkeit.
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