Humanistische Union verlangt Bundesgesetz zur Einstellung der Zahlung direkter Staatszuschüsse an die Amtskirchen
Mit einem Gesetzentwurf will die Humanistische Union (HU) die Diskussion um die Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen voranbringen. Damit solle der »permanente Verfassungsbruch«, den diese Leistungen bedeuteten, endlich auf die Tagesordnung der politisch Verantwortlichen gesetzt werden, so HU-Vorstandsmitglied Johann-Albrecht Haupt am Montag bei der Vorstellung der Initiative in Berlin.
Obwohl bereits die Reichsverfassung von 1919 und später das Grundgesetz die Ablösung aller auf Gesetz, Vereinbarung oder besonderen Rechtstiteln basierenden Leistungen an die Kirchen vorsah, da im Gegenzug das kirchliche Besteuerungsrecht eingeführt wurde, würden bis zum heutigen Tag erhebliche jährliche Zahlungen an die Kirchen fließen. Der seinerzeit für eine Übergangszeit vorgesehene Ausgleich sei längst erbracht, den Zahlungen entbehre daher jede Grundlage, so Haupt.
Seit 1949 flossen insgesamt umgerechnet 14 Milliarden Euro an »historischen Staatszuschüssen« in die Kassen des Klerus. 2011 werden es wieder bis zu 500 Millionen Euro sein. Auch die DDR stellte die »fragwürdigen Leistungen« nicht ein, was der Politologe und Journalist Carsten Frerk auf eine bereits 1944 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Nationalkomitee Freies Deutschland und kirchlichen Würdenträgern im Exil zurückführt.
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