Mrz 25
Der Schweigsame
Im Missbrauchsskandal um katholische Geistliche steht erneut auch Papst Benedikt XVI. persönlich am Pranger: Wie die Zeitung “New York Times” unter Berufung auf bislang geheime Kirchenakten berichtet, hat der damalige Kardinal Joseph Ratzinger in den 1990er Jahren nichts gegen einen Priester unternommen, der Jahre zuvor in den USA bis zu 200 gehörlose Jungen missbrauchte. Im Mittelpunkt stand demnach der 1998 verstorbene Priester Lawrence Murphy, der von 1950 bis 1974 in einer bekannten Schule für gehörlose Kinder arbeitete. 1996 habe der damalige Kardinal Ratzinger auf zwei Briefe des damaligen Erzbischofs von Milwaukee, Rembert G. Weakland, zu dem Fall nicht geantwortet, so die New York Times. Aus den Dokumenten geht dem Bericht zufolge hervor, dass drei nacheinander amtierende Erzbischöfe von dem Fall wussten, aber nie die Behörden einschalteten. Ein kircheninternes Verfahren gegen den Priester, der 1998 starb, wurde demnach auf Anweisung von Ratzingers damaligem Stellvertreter eingestellt. Insgesamt wurden nach dem Bericht der Zeitung drei hintereinander amtierende Erzbischöfe in Wisconsin über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch in Kenntnis gesetzt, jedoch informierte keiner von ihnen die Behörden. So sei Murphy auch nie von einem staatlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen worden. Erzbischof Weakland habe die Vorwürfe gegen Murphy 1993 von einem besonders geschulten Sozialarbeiter untersuchen lassen. Murphy habe ausgesagt, dass er etwa 200 Jungen belästigt habe. Er habe aber keine Reue gezeigt. Der Priester sei 1974 in aller Stille in eine Diözese im nördlichen Wisconsin versetzt worden. Dort habe er bis zu seinem Tod weiter in Gemeinden, Schulen und – laut einer Klageschrift – im Jugendstrafvollzug Umgang mit Kindern und Jugendlichen gehabt. Papst Benedikt XVI. war zuvor bereits wegen eines Missbrauchsfalls in seiner früheren Diözese München und Freising unter Druck geraten. Die Erzdiözese hatte in der vergangenen Woche bestätigt, dass der Papst im Jahr 1980 als Erzbischof der Versetzung eines offenbar pädophilen Priesters aus Essen nach München zustimmte, damit dieser dort eine Therapie machen konnte. Er wurde jedoch wieder in der Gemeindearbeit eingesetzt.
Weiterführende Links:
Große katholische Vertuschung von Christopher Hitchens
Vorwürfe gegen den Papst erhärten sich
Mrz 12
An einer fragwürdigen Entscheidung in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche ist Joseph Ratzinger, der heutige Papst Benedikt, als Erzbischof von München und Freising beteiligt gewesen. Nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» (Samstagausgabe) wurde damals ein wegen Kindesmissbrauchs aufgefallener Priester in der Gemeindearbeit eingesetzt. Dort habe er sich erneut an Jugendlichen vergangen und sei dafür verurteilt worden. Ratzinger soll dem Umzug des pädophilen Priesters von Essen nach München im Jahr 1980 zugestimmt haben. Das Erzbischöfliche Ordinariat in München bestätigte der «SZ» am Freitag, dass der Priester seit 1980 fast ununterbrochen in der Gemeindearbeit eingesetzt wurde und noch immer als Seelsorger in Oberbayern tätig ist. Die Verantwortung für den Einsatz des Priesters übernahm der frühere Generalvikar Gerhard Gruber. «Der wiederholte Einsatz des Mannes in der Pfarrseelsorge war ein schwerer Fehler», sagte der 81-Jährige der Zeitung. «Ich übernehme dafür die volle Verantwortung. Joseph Ratzinger gehörte dem Bericht zufolge damals als Erzbischof dem Ordinariatsrats des Bistums an. Dieser Rat habe dem Umzug des pädophilen Priesters nach München zugestimmt. «Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst», erklärte das Bistum laut «SZ». Der Zeitung liegt nach eigenen Angaben die eidesstattliche Erklärung des damals elf Jahre alten Opfers aus Essen vor, wonach ihn der Priester zum Oralverkehr gezwungen habe. Der Täter sollte zur Therapie nach München kommen. Er wurde aber sofort wieder in einer Gemeinde eingesetzt.
Mrz 06
… sind mittlerweile in Deutschland von Missbrauchvorwürfen betroffen. Über Jahrzehnte haben Mönche im Kloster Ettal Kinder und Jugendliche “in sexueller, physischer und psychischer Art” misshandelt – das ist das vernichtende Fazit, des Sonderermittlers Thomas Pfister. Zahlreiche Berichte die von “Stockschlägen auf den Rücken”, “Kopfnüsse und heftige Ohrfeigen” und “Prügelstrafen als tägliche Praxis” handeln, hätten ihn erreicht. Ex-Schüler bezeichneten die früheren Verhältnisse als “absoluten Terror”. Selbst aus den 80ziger Jahren berichteten ehemalige Schüler von “furchtbaren Schlägen”. Mittlerweile hat sich die Zahl der gemeldeten Opfer, auf über 100 erhöht. Tendenz steigend. Der Sonderermittler äußerte sich: “Nach weltlichen Maßstäben hätte jeder von den Akteuren (Erzieher und Mönchen) zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden müssen. Ein Pater des Kloster gestand inzwischen den Besitz von kinderpornografischen Material. Deshalb wurde in der vergangenen Woche durch einen Staatsanwalt in Ettal eine Durchsuchung durchgeführt. Ja selbst in Regensburg braut sich mittlerweile Unheil zusammen. In den 60ziger Jahren sollen sich Missbrauchsfälle auch bei den Regensburger Domspatzen ereignet haben. “Ihm seinen keine Missbrauchsfälle bekannt” sagte der Bruder vom Papst Benedikt XVI, Georg Ratzinger (86), er war von 1964 bis 1994 Leiter der Regensboger Domspatzen.
Der Vatikan musste in diesen Tagen aber auch zugegeben, das gewisse Mitglieder des Vatikans sich äußert gerne von einem Callboy-Ring in Rom bedienen liessen.
Mrz 01
In Deutschland stürzt sich die Presse auf Missbrauchsskandale im katholischen Erziehungsmilieu. Medien wie Kirche betonen das moralisch Verwerfliche der Taten. Empörung allerorten. Wenn man freilich die Diskussion auf Grundsätzliches hin reflektiert, stellt sich eine ganz andere Frage: Entspringt das Verhalten der vorgesetzten kirchlichen Instanzen, ihnen bekannt gewordene Straftaten nicht den Staatsanwaltschaften zu melden, sondern sie interner Behandlung vorzubehalten, womöglich der religiösen Grundüberzeugung, dass die katholische Kirche über ein Recht verfügt, welches sie auch gegenüber dem säkularen Rechtsstaat in eigener Souveränität praktiziert? Die Kirche hat eine eigene, jahrhundertealte Strafgerichtsbarkeit; Höchststrafe ist die Exkommunikation. Das Problem pädophiler Priester ist in diesem Corpus allerdings nicht angemessen berücksichtigt. Im Codex des kanonischen Rechts von 1917 war eindeutig geregelt, dass Kleriker prinzipiell der weltlichen Gerichtsbarkeit entzogen sein sollten. Im Codex von 1983 wird dieser Anspruch, das sogenannte Klerikerprivileg, nicht mehr ausdrücklich erhoben. In theologischer Sicht können Gnade und Vergebung auch nicht einfach an die Stelle der Gerechtigkeit treten.
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Feb 18
oh Mann…
1962 schickte Papst Johannes XXIII Instruktionen um die Welt, dass in Fällen von Kindesmißbrauch die Opfer zu Stillschweigegelübden bewegt werden sollten. Und im Mai 2001 verfasste der Ratzinger (damals noch Präfekt der Glaubenskongragation) ein Schreiben an die Bischöfe, wo er expliziert darauf hingewiesen hat wonach die “crimine solicitationies” (das Gesetz über die streng geheimen Fällen von sexuellen Missbrauchs) immer noch in Kraft sind. Das Gesetz, auf das das Ratzinger Schreiben verwiest, wurde vom Papst Johannes XXIII vor 40 Jahren verfasst. Das Gesetz selbst ist erschreckend, da es eine zwingende Voraussetzung der Geheimhaltung beschreibt sowohl für die Täter und Opfer des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester. Die Bischöfe die sich nicht an dieses Gesetz halten wollten, wurde sogar mit der Exkommunikation bedroht.
Ob diese Einstellung von dem Herrn Ratzinger wohl in der jetzigen Situation in Irland und Deutschland hilfreich ist? Somit wird aus dem Vatikan wohl keine große Hilfe kommen.