Ein Priester aus dem Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen ist wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch vom Erzbistum Bamberg angezeigt und suspendiert worden. Wie die Sprecherin der Erzdiözese am Sonntag mitteilte, wird dem Geistlichen ein Übergriff Mitte der 1980er Jahre vorgeworfen.
Das mutmaßliche Opfer habe sich an den Bischöflichen Beauftragten für sexuellen Missbrauch gewandt. Nach einem Gespräch mit dem beschuldigten Priester erstattete das Erzbistum am vergangenen Donnerstag Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die betroffene Gemeinde war am Sonntag in zwei Gottesdiensten über den Verdacht gegen ihren Pfarrer informiert worden. Der Priester darf nun nicht mehr seelsorglich tätig sein und keine Sakramente mehr spenden. Nähere Angaben machte die Erzdiözese nicht. Die weiteren Ermittlungen lägen nun in Händen der Staatsanwaltschaft, ergänzte die Sprecherin. Das Bamberger Erzbistum war 2008 in die Schlagzeilen geraten, als dem damaligen Domkapitular und Personalchef Otto Münkemer sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden. Münkemer soll in seiner Zeit als Internatsleiter Schüler missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil die Vorwürfe verjährt waren. Ein kirchenrechtliches Verfahren wurde 2009 eingeleitet.
Schwarze Kassen
Der evangelische Kirchenkreis Herford ist dank einer geheimen Kasse mit knapp 50 Millionen Euro Inhalt nicht so mittellos, wie den 128.000 Gläubigen in den 32 angeschlossenen Kirchenkreis-Gemeinden vorgegaukelt wurde. Die nur scheinbare Mittellosigkeit macht nach Bekanntwerden der Geheimkasse Geistliche des Kirchenkreises Herford fassungslos und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sprachlos. Ein Sprecher der Rheinischen Landeskirche, deren Präses Nikolaus Schneider zugleich EKD-Ratsvorsitzender ist, kommentierte die über Jahrzehnte hinweg verdunkelte Buchführung im Ostwestfälischen knapp: “Der Ratsvorsitzende achtet das protestantische Prinzip der Selbstständigkeit der einzelnen Landeskirchen, im Übrigen warten die Westfalen nicht auf unsere Ratschläge.” Wie die katholische, so leidet auch die evangelische Kirche an rückläufigen Kirchensteuer-Zahlern. Den Gemeinden des Kirchenkreises waren zuletzt Sparrunden verordnet wurden. Davon war Personal evangelischer Einrichtungen betroffen. Der Vorwurf des Vertrauensbruchs kursiert. Der Superintendent des ins Gerede gekommenen Kirchenkreises, Michael Krause, befürchtet eine “Skandalisierung”, obwohl das Sondervermögen “in guter Absicht” angelegt worden sei. Laut Krause wusste die Kreissynode zu keiner Zeit von dem 1967 mit 1,5 Millionen D-Mark Kirchensteuer-Mitteln bestückten Geheimkonto, das auf knapp 50 Millionen Euro angewachsen ist. Bereichert haben soll sich laut vorläufiger Erkenntnis niemand; die Staatsanwaltschaft wurde von der Westfälischen Landeskirche dennoch eingeschaltet. Am 29. Januar will sich die Kreissynode mit der Angelegenheit befassen.
Kopftuch und Kittelschürze
So müssen Russinnen aussehen!
Wsewolod Tschaplin von der russisch-orthodoxen Kirche hat sich in einem offenen Brief über die Kleidungsmoral der Frauen in Russland beklagt. Mit ihrer gerne figurbetonten Kleidung und großzügigem Make-up gebärden sich russische Frauen nach Ansicht eines Kirchenmannes, als seien sie Stripperinnen. Es gebe ein Problem mit „Leuten, die die Straße für einen Striptease halten“, erklärte Wsewolod Tschaplin von der russisch-orthodoxen Kirche laut der Nachrichtenagentur Interfax. Frauen, die „fast nichts anhaben oder wie ein Clown herumlaufen, werden sicherlich keinen Mann als Lebenspartner finden, der auch nur ansatzweise Verstand oder Selbstachtung hat“, fügte der für die Beziehungen zwischen der Kirche und Gesellschaft zuständige Vertreter hinzu. In seinem offenen Brief forderte Tschaplin eine nationale Kleiderordnung nach dem Vorbild von Büros und Schulen. Der ranghohe Priester ist bekannt für seine offensive Rhetorik. Im Dezember erklärte er, betrunkene Frauen in Miniröcken seien selbst schuld, wenn sie vergewaltigt würden. Frauen sollten sich „seriöser“ kleiden.
[Kirchensumpf] Die russisch-orthodoxen Kirche befindet sich noch mehr im Mittelalter als die katholische Kirche!
Schluss damit …
Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen in Deutschland (KORSO) tritt für Ablösung der milliardenschweren Staatsleistungen an die Amtskirchen ein. Ein fast 100 Jahre alter Verfassungsauftrag muss endlich verwirklicht werden.
Die Gehälter vieler deutscher Bischöfe werden nicht aus Kirchensteuern bezahlt, sondern aus dem allgemeinen Steuertopf. So kommen auch konfessionsfreie Menschen, Juden oder Muslime für das Monatssalär der Bischöfe Meisner und Müller auf, die oft nicht Besseres zu tun wissen, als Andersdenkende zu verunglimpfen. Auch die Pension des ehemaligen Bischofs Walter Mixa wird aus öffentlichen Steuergeldern finanziert. Zusätzlich zu den Bischofsgehältern trägt der Staat Kosten für weiteres Kirchenpersonal sowie den Unterhalt von Kirchengebäuden.
Insgesamt entstehen allein so der öffentlichen Hand Kosten in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro pro Jahr.
Dieser Zustand widerspricht unserer Verfassung. Für die Beendigung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen wurde im Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen.
weiterlesen im Originalartikel…
sehr guter Flyer zum Thema
Aufstand im Gymnasium
von Florian Sendtner
Das Kreuz im Klassenzimmer und der Balken im christlichen Auge: In Regensburg haben die Katholiken die Attacke auf einen Ungläubigen geprobt.
Das Christentum ist Staatsreligion. In allen staatlichen Räumen wie Schulen, Gerichten, Behörden und Theatern hängt daher ein Kreuz an der Wand. Angehörige anderer Religionen und Ungläubige haben dies zu tolerieren.” So lautet bekanntlich Artikel 4 des Grundgesetzes. Zumindest in Bayern. Und schon gleich gar in Regensburg, der Papststadt an der Donau, allwo Seine Heiligkeit bis zum heutigen Tag ein “Häusel” besitzt und Inhaber einer Honorarprofessur ist. Für die letzten rechtgläubigen Katholiken an der Donau Grund genug, die alleinseligmachende Kirche stellvertretend für den abwesenden Herrn Papst heldenhaft zu verteidigen.
Leider ist dafür nur selten Gelegenheit – kein Mensch interessiert sich für die seltsamen Gebräuche der Katholiken, niemand will ihnen irgendwas streitig machen. Oder doch? Da verlangt der Vater eines Schülers des städtischen Albertus-Magnus-Gymnasiums, im Klassenzimmer seines Sohnes solle das Kreuz abgehängt werden! Und was passiert? Das Kreuz wird abgehängt! Skandal! Die Regensburger Christen sehen sich einer Verfolgung ausgesetzt, wie man sie seit Nero beziehungsweise Hitler nicht mehr gesehen hat!
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 verstößt ein Kreuz in einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, zwar gegen Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes; der lautet nämlich zumindest außerhalb Bayerns: “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.” Doch die bayerische Reaktion auf das Karlsruher Urteil kam prompt; noch im Dezember 1995 erließ Edmund Stoiber ein Gesetz à la Radio Eriwan: Im Prinzip darf in der Schule kein Kreuz nicht hängen, aus Prinzip hängt aber trotzdem eins drin. Die Ausführungsbestimmungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, ein ellenlanger Sermon, verlangen im Fall des Widerspruchs eines Erziehungsberechtigten zunächst eine “gütliche Einigung”. Scheitert diese, hat der Schulleiter “für den Einzelfall eine Regelung zu treffen, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt”; es folgt abschließend eine Drohung: “dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen.” Das Bundesverfassungsgericht hatte eine “gütliche Einigung” ebenfalls diskutiert – und verworfen, da sie logischerweise auf Kosten der nichtchristlichen Minderheit gehe, deren Recht, nicht untergebuttert zu werden, Vorrang habe.
weiterlesen im Original-Artikel …



